Kryptowährungen, Blockchain, digitaler Notar für Firmengründungen, eVV elektronische Veranlagungsverfügung für Wareneinfuhren, Cloud Buchhaltungen, E-Banking, Mail. Whatsapp, Vebinar, Skype, Online MWST und Steuererklärungen usw.
Viele Begriffe schwirren durch den Alltag. Gewisse – Mail und Whatsapp z.B. – sind ein fester Bestandteil von ihm geworden.
Seit dem Jahr 2000 hörte ich regelmässig von einer Utopie zum papierlosen Büro. Nun, wo stehen wir heute?
Einiges lässt sich schon komplett digital abwickeln: Login via Postweg beantragen und ab sofort werden Daten verschlüsselt und komplett online versandt. Seit kurzem geistert auch das Stichwort «automatisierte Buchhaltung» rum. Klingt ja alles schön und gut. Doch wie werden die Prozesse und Abläufe konfiguriert und überprüft?
Eine automatisierte Buchhaltung sollte trotzdem noch nachvollziehbar sein und auch das Veto-Recht, also die Möglichkeit, selber eingreifen zu können, zulassen. Lange hinkte die Gesetzgebung hinterher, trotz technischer Voraussetzungen war es nicht möglich und nicht erlaubt, diese auch zu nutzen.
Nun habe ich manchmal den Eindruck, das hat sich um 180 Grad geändert und gewisse Prozesse wie die eVV elektronische Veranlagungsverfügung für Warenimporte oder auch Bankzahlungen sind nur noch digital akzeptiert oder dann mit Kosten für eine manuelle Bearbeitung verbunden.
So oder so – am Ball bleiben ist unerlässlich.
Aktuell beschäftigt es uns, die alljährlichen Lohnmeldungen via ELM Lohnstandard direkt aus der Lohnbuchhaltung an die Versicherungsgesellschaft zu übermitteln … ob nun analog oder digital.